Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB � 2313 Ansatz bedingter, ungewisser oder unsicherer Rechte; Feststellungspflicht des Erben

BGB � 2313 Ansatz bedingter, ungewisser oder unsicherer Rechte; Feststellungspflicht des Erben

[ Auszug: (1) Bei der Feststellung des Wertes des Nachlasses bleiben Rechte und Verbindlichkeiten, die von einer aufschiebenden Bedingung abh�ngig sind, au�er Ansatz. R ... ]